§ 1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Veranstaltungsservice und Getränkefachhandel Scharding (im Folgenden: Getränkehandel) und deren Kunden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Auftrag bzw. die Bestellung eines Kunden sind als einseitiges Angebot zum Vertragsschluss zu werten. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer oder Mieter erklärt werden. Sofern Angebote zum Vertragsschluss vom Getränkehandel ausgehen, sind wir zwei Wochen lang daran gebunden. Eine danach erfolgende Annahme ist als neues Angebot des Kunden zu bewerten. Die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
Teilleistungen In unserer Werbung oder in sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Unsere Leistungs- und Liefertermine sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Leistungs- oder Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen, sofern ein Wegfall des Leistungsinteresses bei Verspätung nicht der Grund für die verbindliche Vereinbarung der Leistungszeit gewesen ist. Wenn wir die gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ebenso ist der Getränkehandel zum Rücktritt berechtigt, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins verhindert ist. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
§ 4 Zahlungen
In Ermangelung einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag nach Leistungserbringung sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung kann eine andere Bestimmung über die Fälligkeit der Zahlung enthalten. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Für nicht eingelöste Lastschriften (Rücklastschriften) berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR. Alle angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich als rein NETTO zzgl. Steuern, und Pfand. Liegt eine verbindliche Vereinbarung für Veranstaltungsequipment und/oder Getränke vor, kann der Kunde bis maximal 10 Wochen vor Liefertermin stornieren. Sollte diese Frist verstreichen ist der Getränkehandel berechtigt die Bestellung in Rechnung zu stellen
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln
Soweit der gelieferte Gegenstand oder die bestellte Leistung nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Preis für unsere Leistung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Preis für unsere Leistung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen. Sofern Sie als Kunde Unternehmer sind, müssen etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich (auch per Email möglich) gegenüber dem Getränkehandel angezeigt werden. Dies gilt nicht für Mängel, die bei Lieferung nicht erkennbar waren. Unverbrauchte Ware wird im Übrigen nur dann zurückgenommen, wenn die jeweilige Verpackung (z.B. Kiste) vollständig ist und das Mindesthaltbarkeitsdatum noch eine Restlaufzeit von mindestens acht Wochen aufweist. Bei Rückgabe eines Fasses muss das Gebinde original verplombt sein.
§ 7 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer oder Besteller regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
§ 9 Leergut
Leergut (insbesondere Paletten, Fässer, Kisten, Flaschen und Container) werden dem Kunden lediglich zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie verbleiben allerdings im Eigentum des Getränkehandels und sind zurückzugeben. Im Übrigen behält sich der Getränkehandel vor, das jeweils übliche Pfandgeld zu nehmen, das zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit dem Rechnungsbetrag für die Ware erhoben wird. Bei regelmäßigen Lieferungen an einen Kunden, ist der Getränkehandel berechtigt, die Leergutberechnung als laufende Guthabenfortschrift zu führen. Ein ausgewiesener Saldo gilt als vom Kunden anerkannt, wenn dieser nicht binnen von zwei Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich (auch per Email möglich) widerspricht.
§ 10 Sonstige Leistungen
Festausrüstungen, Zapfanlagen und sonstige Lieferungen von Nicht-Getränken werden von dem Kunden nur an dem von ihm angegebenen Ort und für den von ihm bei Bestellung angegebenen Verwendungszweck genutzt. Eine Verbringung an einen anderen Ort oder die Verwendung für einen anderen Zweck ist nur mit Genehmigung des Getränkehandels (schriftlich oder per Email) zulässig. Eine insoweit vertragswidrige Nutzung kann mit einem pauschalierten Schadensersatz von 400,00 EUR geahndet werden; darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt vorbehalten. Lieferungen nach diesem § 10 werden von dem Auftraggeber entgegengenommen und wieder zurückgegeben. Wenn sich am Ort der Lieferung zur vereinbarten Lieferzeit niemand zur Entgegennahme der Leistung befindet, dann ist der Getränkehandel berechtigt, die gelieferten Gegenstände dort zu belassen; der Kunde erkennt die auf dem Lieferschein genannten Angaben in diesem Fall an. Für eine verspätete Rückgabe von Lieferungen nach diesem § 10 kann der Getränkehandel eine Nutzungsentschädigungsgebühr in Höhe einer fiktiven Miete nehmen. Diese orientiert sich an dem vereinbarten Preis im Einzelfall. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Getränkehandel vorbehalten. Die Rückgabe von Festzelten, Zapfanlagen und sonstigen Gegenstände, die zur Benutzung angemietet werden, erfolgt gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand. Bei Nichtreinigung kann der Getränkehandel eine Reinigungsgebühr je Gegenstand von pauschal 30,00 EUR erheben. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Getränkehandel vorbehalten; der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Werden gemietete Gegenstände zerstört oder trotz Fristsetzung nicht zurückgegeben, so kann der Getränkehandel Schadensersatz verlangen in Höhe des Neuanschaffungswertes des zerstörten oder nicht zurückgegebenen Gegenstandes. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 11 Abweichungen bei Leistungen
Unsere Leistungen umfassen eine Vielzahl von Produkten, deren Hersteller den Markenauftritt, das äußere Erscheinungsbild und ggf. den Geschmack eines Getränkes auf eigene Veranlassung verändern können. Es kann daher insoweit (in seltenen Fällen) zu Abweichungen zwischen dem erwarteten Erscheinungsbild (oder Geschmack) und dem Erscheinungsbild bei Lieferung kommen.
§ 12 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.